Zweites Ausschreibungsverfahren: Baden-Württemberg geht wieder leer aus

Nach der zum 01. Januar 2017 erfolgten Änderung des EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz 2017) müssen sich Interessenten für Windkraftanlagen einem Ausschreibungsverfahren der Bundesnetzagentur unterziehen, um in den Genuss der staatlichen Förderung für ihre Anlagen zu kommen. Zuvor wurde die Investition mit einem festen Betrag – für 2017 sind dieses 6,88 Ct/Kwh – subventioniert; wir haben hierüber mehrfach berichtet. Bei der ersten Ausschreibung Mitte Mai ds. Js. ging kein einziger Zuschlag nach Baden-Württemberg, was seitens unserer Landesregierung verständlicherweise kritisch beurteilt worden war und man bereits forderte, das Ausschreibungsverfahren zu ändern. Dieses Vorhaben dürfte nunmehr erneut auf dem Tisch unseres Umweltministers Franz Untersteller („Die Grünen“) landen, nachdem auch die zweite Ausschreibung per 01. August für Baden-Württemberg wieder ein Desaster war: kein einziger Windkraftstandort in BW erhielt einen Zuschlag! Das zeigt ein weiteres Mal, dass Windkraftindustrie in unserem Bundesland allein aufgrund der mangelnden Windhöffigkeit nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Die Zuschläge der zweiten Runde gingen mit 63 % vorwiegend in den Osten, und hier vor allem nach Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt – was ja verständlich ist, denn nur dort machen Windräder (wenn überhaupt) Sinn, wenn entsprechender Wind weht. Herr Untersteller wird nunmehr alle Hände voll zu tun haben, um sein Projekt zur Verspargelung Baden-Württembergs weiter voran zu treiben. Wir sind gespannt, wie unsere Landesregierung nunmehr reagiert, weshalb wir hier selbstverständlich „hart am Wind“ bleiben.

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