Windräder in Hirschberg – Aktueller Stand

Auf  der Veranstaltung am 18.09.2023 der Freien Wähler Hirschberg hatten wir Gelegenheit, unseren Bürgermeister Ralf Gänshirt zur

Aktuellen Situation „Windenergieanlagen (WEA)“ für/auf Hirschberger/Schriesheimer Gemarkung

zu befragen.

Gänshirt sagte uns, dass ihm in diesem Zusammenhang keinerlei neuen Erkenntnisse vorlägen; die Gemeinde sei entsprechend hierauf auch nicht angesprochen worden. Was Schriesheim betreffe, dazu könne er ebenso nichts sagen; gleichwohl sei allerdings bekannt, dass dort sowie auch in und mit Dossenheim über WEAs gesprochen worden ist.

Windräder auf Hirschberger Gemarkung, insbesondere auf der Hanglage, könne er sich nicht vorstellen. Er bejahte unsere Nachfrage, ob Staatswald angrenze, der von der Landesregierung privilegiert für Windräder vorgesehen ist. Inwieweit für entsprechende Zuwege Hirschberger Gebiet benötigt würde, sei im Moment verständlicherweise nicht absehbar. Interessant in diesem Zusammenhang bleibt die Frage, ob und wann Hirschberg von einem eventuellen Vorhaben auf dem bezeichneten Staatswald erfahren wird.

Auch bestätigte Gänshirt, dass der Nachbarschaftsverband (NBV) sich praktisch aus dem weiteren Vorhaben heraushalte. Der NBV hat nach seiner Sitzung vom 12.05.2023 bekanntgegeben, dass der Verband Region Rhein-Neckar VRRN) aufgefordert ist, in einem Regionalplan Windenergiegebiete auszuweisen, deren Größenordnung im baden-württembergischen Raum bis Ende 2027 bei mindestens 1,1% und bis Ende 2032 bei mindestens 1,8% der Fläche liegt. Darüber hinaus können durch die Kommunen eigenständig weitere Windenergiegebiete geplant werden.

Wir erinnerten den Bürgermeister  an seine über die Freien Wähler vermittelte Aussage vom 22. Juli 2019, als er sich gegen die „Errichtung von WindenergieAnlagen“ in Hirschberg ausgesprochen habe. Zitat: „Herr Gänshirt lehnt aufgrund von ökologischen und ökonomischen Gründen solche Anlagen auf Hirschberger Gemarkung ab.“. Gänshirt erwiderte, dass er nach wie vor dazu stehe, wenngleich sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen geändert hätten. Da keinerlei Handlungsbedarf bestehe, könne dazu aktuell weiter nichts gesagt werden.

SC-ms20.09.2023

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