Wir hatten bereits geschrieben, dass der Verband Region Rhein-Neckar die Durchführung einer zweiten Anhörung und damit Offenlage des Teilregionalplans „Windenergie“ beschlossen hat. Diese war notwendig geworden, da aufgrund aktueller Ereignisse und auch Fachgutachten eine Überarbeitung der Planinhalte erforderlich geworden waren. So werden fünf vorher bezeichnete Vorranggebiete – i.e. Mudau/Kinzert, Adelsheim/Weidach, Billigheim/Rödern, Bensheim/Lautertal und Dirmstein/Schneckenberg nicht weiterverfolgt. Zehn Vorranggebiete wurden in ihrer räumlichen Abgrenzung geändert, u. a wegen „aktueller artenschutzrechtlicher Erkenntnisse (Brutvorkommen des Rotmilans)“ oder wegen „Anpassung an kommunale Planungsabsichten aufgrund von potenziellen avifaunistischen Konflikten (Vogelschutzgebiet/Naturschutzgebiet Lappen, Brutvorkommen des Rotmilans“). Eine Änderung der in unserem Interessengebiet bezeichneten Vorranggebiete hat es nicht gegeben. Es versteht sich, dass sich alle Kommunen des Verbandes zu den vorgenommenen Änderungen zu äußern hatten – so auch unsere Gemeindeverwaltung, die „keine Einwendungen zum Teilregionalplan Windenergie (hat)“. Trotzdem möchten wir noch einmal auf die „Zweite Offenlage“ (Einsichtnahme beim Regionalverband in Mannheim oder auch im Landratsamt Heidelberg) hinweisen, die bis zum 25. April 2016 möglich ist. Weitere Informationen über den aktuellen Stand erhalten Sie via: www.m.r.n.com/teilregionalplan-windenergie.
Unterdessen ist Ihre BI Gegenwind Hirschberg selbstverständlich unverändert „hart am Wind“. Auf ihrer letzten Sitzung wurde die weitere Vorgehensweise erörtert, da uns wichtig ist, das Thema „Keine Windräder auf der Hohe Waid“ bis zu einer Entscheidung unseres Gemeinderates – und danach des Nachbarschaftsverbands – in unserer Bürgerschaft aktuell zu halten und hoffen dabei auch auf Ihre weitere Unterstützung.