Im Newsletter MRN Kommunal 01/16 des Verbandes Region Rhein-Neckar wird auf eine „Zweite Offenlage Windenergie“ hingewiesen, die ab sofort bis zum 25. April 2016 erfolgt. Wörtlich heißt es:
„Die Abwägungsergebnisse zu den Stellungnahmen aus der ersten Anhörung und Offenlage zur Planung der Windenergiestandorte wurden am 4. Dezember 2015 bei der Sitzung der Verbandsversammlung beschlossen. Auf dieser Grundlage und insbesondere auch unter der Berücksichtigung von Fachdaten und Fachgutachten zum Artenschutz sind die Planinhalte und die Gebietskulisse des Teilregionalplans überarbeitet worden. Im Ergebnis wurden fünf Vorranggebiete herausgenommen und zehn Vorranggebiete in ihrem räumlichen Zuschnitt geändert. Wegen dieser Änderungen ist eine zweite Anhörung und eine zweite Offenlage notwendig. Diese finden vom 14. März bis 25. April 2016 statt. Stellungnahmen können bis zwei Wochen nach der Offenlagefrist (bis 9. Mai 2016) abgegeben werden.“
Wie es weiter heißt, wurden die Unterlagen für die zweite Anhörung/Offenlage „an die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange per Post verschickt. Die Öffentlichkeit wird durch Auslage der Unterlagen beim Verband Region Rhein-Neckar sowie in den Verwaltungen der Stadt- und Landkreise informiert.“
Wie uns unsere Gemeindeverwaltung unterrichtet, ist sie in diesem Falle keine „Offenlage-Stelle“. Die BI Gegenwind Hirschberg bemüht sich um weitere Einzelheiten und wird Sie entsprechend unterrichtet halten – wir bleiben weiter „hart am Wind“.