Wird die Abstandsregelung gekippt?

In unserem letzten Beitrag hatten wir über den von unserem Wirtschaftsminister Peter Altmaier eingebrachten Gesetzentwurf berichtet, Windräder bundesweit nur in einem Abstand von 1000 Metern zum bebauten Gebiet zuzulassen. Der Aufschrei der Industrie war groß, da man unverzüglich festgestellt hat, dass durch diese Regelung der Windkraftausbau praktisch zum Erliegen kommen, sich zumindest aber um mehr als die Hälfte reduzieren würde. Passend zur Szenerie hat dann ein Windkrafthersteller unverzüglich den Abbau von 3000 Stellen bekanntgegeben, wodurch der Durck auf unserere Politiker entsprechend gesteigert werden konnte. Wir unterstellen allerdings keinen Zusammenhang zum Beschluss auf dem Energieministertreffen am 03. Dezember in Berlin. Hierin ist von einer Abstandsregelung nicht mehr die Rede. In Punkt 2k heißt es: „Für On-Shore-Windenergie muss ein entschlossener Ausbau in einer Größenordnung von mind. 5GW pro Jahr erfolgen – auch um den anstehenden umfänglichen Rückbau alter Anlagen zu kompensieren. Die Bundesregierung wird angesichts der Notwendigkeit des EE-Ausbaus aufgefordert, die beabsichtigten Regelungen für Windenergie an Land so zu gestalten, dass ein hinreichender Zubau neuer Anlagen und das Repowering ermöglicht wird“. Und weiter (Punkt 4a): “Die planerischen Spielräume für Windenergie dürfen nicht weiter eingeschränkt werden, um das Repowering an etablierten und geeigneten Bestandsorten zu ermöglichen.“ Nun ist das letzte Wort noch nicht gesprochen, aber wir können davon ausgehen, dass hier „jemand“ einknickt. Die Abstandsregelung ist auch für die auf Hirschberger/Schriesheimer Gemarkung vermerkten Konzentrationszonen für insgesamt 11 Windräder von mitentscheidender Bedeutung. Wir bleiben dran und damit „hart am Wind“!

Dieser Beitrag wurde unter Uncategorized veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert