Wat dem een sin Uhl, is dem annern sin Nachtigal. Unser Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat endlich das Thema aufgegriffen, worüber seit Beginn der Windkraft-Ära gestritten wird: die Abstandsregelung. Bisher gab es in der Bundesrepublik keine einheitliche Regelung. Während im Norden zum Teil Abstände zwischen Windrad und Wohnhaus von gerade einmal 400m zugelassen wurden, waren es bei uns in Baden-Württemberg aller Regel nach mindestesn 700m. Die Bayern waren da etwas schlauer und hatten sich auf „10H“ verständigt, was bedeutet, dass der Abstand mindestens zehnmal die Höhe des jeweiligen Windrads sein muss. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nunmehr einen einheitlichen Abstand von mindestens 1000m vor, für den auch wir von Beginn an geworben haben. Zudem sollen die Windkraftbetreiber an den Kosten des Netzausbaus beteiligt werden, die ihren Strom in Gebiete mit überlasteten Netzen einspeisen.
Wie immer, gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Die Windkraftindustrie bezeichnet die Regelung als „massiven Schaden“ für den weiteren Ausbau der Windenergie an Land, der damit sehr eingeschränkt würde und fürchtet gleichzeitig einen „massiven Arbeitsplatzabbau“. Auf der anderen Seite sehen sich die Kritiker des Ausbaus bestätigt, dass mit dem Gesetzentwurf mit dieser klaren Vorgabe die Diskussion über die Abstandsregelung beendet wäre, gleichzeitig es aber auch zu einer Entlastung gerade ländlicher Gebiete käme. Die Regelung soll auch für das Re-Powering gelten, d.h. für die Erneuerung veralteter Anlagen. Und nun beginnt die Diskussion von neuem: Die Umweltministerkonferenz in der letzten Woche (dreimal „Grün“, je einmal CDU und SPD) hat unter anderem beschlossen, „dass die Festlegung eines bundesweiten Abstands zur Wohnbebauung ein falsches Signal für den ohnehin fast zum Erliegen gekommenen Ausbau der Windenergie an Land darstellt“ und hat die Bundesregierung dementsprechend aufgefordert, die Vorlage zu ändern. Nun warten wir ab, was dabei herauskommt.
Unterdessen hat die Rhein-Neckar-Zeitung am 14.11.2019 im Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Abstandsregelung auch über die „aktuellen Konzentrationszonen für möglliche Windkraftanlagen“ berichtet, zu denen unverändert auch die „Schriesheimer Hütte (Schriesheim/Hirschberg)“ gehöre. Eine entsprechende Nachfrage beim Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim über den aktuellen Stand der Dinge hat uns auch diesmal nicht weitergebracht, denn – wie es heißt – gehe man „aufgrund der genannten Änderungen (hier wird Bezug genommen auf den Regionalplan) davon aus, dass es bis zu den nächsten Beschlüssen noch dauern wird.“ Was für uns nichts Anderes heißt, als weiterhin und unvermindert „hart am Wind“ zu bleiben!