Wie in unserem letzten Beitrag angekündigt, fand am 08. November im Viernheimer Bürgersaal die anberaumte Sitzung des Planungsausschuss des Verbands Region Rhein-Neckar (VRRN) statt. Das Thema Windenergie stand ganz oben auf der Tagesordnung, wobei es darum ging, die seit vier Jahren dauernde Planung für den „Teilregionalplan Windenergie zum Einheitlichen Regionalplan Rhein-Neckar“ (betr. Hessen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz) endlich zu einer Beschlussfassung zu bringen. Aufgrund weitreichender Planänderungen wird es im 1. Quartal 2018 zu einer dritten Anhörung und Offenlage kommen. Der Antrag der CDU-Fraktion, in dem Argumente gegen die Festlegung des Vorranggebiets Wald-Michelbach/Auf der Höhe aufgeführt wurden, wurde zurückgenommen; ansonsten wäre eine komplett neue Planung erforderlich gewesen. Die Anzahl der Vorranggebiete hat sich nunmehr von 43 auf 32 reduziert und umfasst 3035 ha; davon ca. ein Drittel auf baden-württembergischem Teilraum. Auf der nächsten Verbandsversammlung des Nachbarschaftsverbands Heidelberg-Mannheim am Freitag 01. Dezember im Stadthaus N1 (Großer Ratssaal, 14:00 Uhr, öffentlich) wird nunmehr über das weitere „Schicksal“ des Regionalplans entschieden. Interessant war die Nachricht, dass sich die Stadt Mannheim zu der aktuellen Planung bis zum Zeitpunkt dieser Sitzung noch nicht geäußert hatte.
Wir hatten den Eindruck, dass im Vorwege der Sitzung tatsächlich intensiv über die viel zu geringe Windhöffigkeit in unserer Region diskutiert worden war, ebenso über den Arten- und Naturschutz und das Landschaftsbild – für uns überhaupt nichts Neues. Aber wenn es denn im Gremium angekommen sein sollte, kann dieses für unsere Belange nur förderlich sein.