Windräder bei uns: So geht’s weiter

Konzentrationszonen 10 und 11 weiterhin im Visier

 Wir erinnern an die nach wie vor bestehende Regelung, dass für den Bereich Hirschberg/Schriesheim – und damit für die Konzentrationszonen 10 und 11 – der Verband Region Rhein Neckar (VRRN) keine Vorranggebiete für die Windenergienutzung plant, weil auf der Grundlage der Beschlüsse der zuständigen Gremien die Bergstraße analog zum linksrheinischen Haardtrand „aus gesamtregionaler Sicht“ nicht als Windkraftstandort geeignet erscheint. Das hilft uns aber nicht. Deshalb erinnern wir auch daran, dass wegen der landesrechtlichen Vorgaben der VRRN die Bergstraße – also damit auch Hirschberg/Schriesheim – nicht als sogenanntes Ausschlussgebiet ausgewiesen werden kann.

Wir haben uns nunmehr nach dem aktuellen Stand erkundigt, nachdem der Planungsausschuss des VRRN am letzten Freitag 22. September erneut über das Thema diskutiert hat. Wie wir hören, hat sich an dem Sachstand w.o. nichts geändert. Den Sitzungsteilnehmern wurden die im „Rahmen der zweiten Offenlegung“ die bis dato eingegangenen Anregungen und Einwendungen zur Kenntnis gegeben. Die Verbandsverwaltung hat zudem die Behandlungsvorschläge dargestellt.

Über das weitere Vorgehen soll der Planungsausschuss nunmehr in seiner nächsten Sitzung am Mittwoch 08. November 2017 befindenwomit nicht gesagt ist, dass es bereits zu einer Entscheidung kommen wird. Wir gehen davon aus, dass diese Sitzung wie bisher öffentlich sein wird und haben uns den Termin entsprechend vorgemerkt – und bleiben weiterhin „hart am Wind“. Einzelheiten zu der Sitzung werden wir rechtzeitig bekannt geben.

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