Geradezu grotesk mutet die Diskussion um die Abstandsregelung zwischen Wohngebieten und Windrädern an. Die grün-schwarze Stuttgarter Koalition hatte sich – man möge sich erinnern – zunächst darauf „verständigt“, dass der Abstand zwischen Windrädern und Wohngebieten nicht eindeutig geregelt ist – den Kommunen wurde ein „Entscheidungsrecht“ zugestanden. Seitdem wird im Ländle darüber gestritten, ob es nun 700 oder 1000 Meter sein müssen bzw. sollten. Die Befürworter des größeren Abstandes argumentieren damit, dass die Regelung der 700 Meter noch aus der Zeit stamme, in der die Windräder lächerliche 50 Meter Höhe erreichten. Bei der heutigen Höhe von über 200 Meter-plus sei daher ein weitaus größerer Abstand zu Wohngebieten angesagt – womit die 1000 Metermarke plausibel erklärt wäre. Dieses würde aber die grün-schwarzen Pläne konterkarieren, da dadurch viele für Windräder geplante Gebiete ausfallen würden. Bayern bleibt bei der 1:10-Regelung: Windradhöhe mal 10 gleich Abstand – so einfach könnte es sein. Aber wir sind ja in Baden-Württemberg – und deshalb bleiben wir weiterhin „hart am Wind“.
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