Ausschreibungsverfahren – und nun?

In unserem Jahresrückblick (s.u.) hatten wir bereits auf den Ausschreibungstermin für Windkraft an Land („on-shore“) am 01.02.2018 hingewiesen; das Ergebnis liegt uns zu diesem Zeitpunkt noch nicht vor. Die Novellierung des Erneuerbare Energie Gesetzes zum 01. Januar 2017 sah dieses neue Verfahren vor, mit dem für Windkraft an Land ein Ausbaukorridor von maximal 2800 MW pro Jahr festgelegt wurde. Bekanntlich bekam Baden-Württemberg in den drei Ausschreibungen 2017 keinen einzigen Zuschlag. Ein Jahr später scheint die Obergrenze von 2800 MW bereits Makulatur zu sein, denn wie wir erfahren haben, liegt dem Bundesrat inzwischen eine Gesetzesinitiative vor, nach der die Landesregierungen von NRW (CDU/FDP) und Niedersachsen (SPD/CDU) das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2018 auf 4200 MW bzw. 4800 MW erhöhen wollen.

Dies alles muss vorher bereits in die Wege geleitet worden sein, denn die zuständige Bundesnetzagentur hatte den Höchstwert für Gebote der 1. Ausschreibungsrunde 2018 (also per 01.02.) bereits von 5,00 ct/kWh auf 6,30 ct/kWh angehoben, um damit insbesondere auch den windsschwachen Regionen eine Chance zu geben. Die Bundesnetzagentur begründete die Anhebung im Übrigen damit, dass der Selbstkostenpreis für Windstrom bei 5,60 ct/kWh liege. Ohne die Erhöhung wäre man damit das Risiko eingegangen, das vorgesehene Ausschreibungsvolumen nicht zu erreichen. Für besonders windschwache Standorte kann die EEG-Vergütung (also die von uns Stromverbrauchern zu entrichtende Subvention) sogar bis zu 8,13 ct/kWh betragen: Die Windkraftlobby hat also außerordentlich erfolgreich zugeschlagen und sich unser Land „zum Untertan“ gemacht, wie es in der Erklärung einer Bürgerinitiative aus dem Raum Stuttgart heißt.

Für uns bedeutet dieses, dass damit auch „unsere“ Konzentrationszonen 10 und 11 (Schriesheimer und z.T. Hirschberger Gemarkung) verstärkt in den Fokus der Windkraftindustrie geraten könnten – bisher hätten sich nach Aussage der Schriesheimer Verwaltung ja noch keine Investoren für das Gebiet gemeldet. Wir sind daher zu erhöhter Wachsamkeit aufgerufen und bleiben deshalb auch unverändert „hart am Wind“.

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