Wat dem een sin Uhl, is dem annern sin Nachtigal. Unser
Wirtschaftsminister Peter Altmaier hat endlich das Thema aufgegriffen, worüber
seit Beginn der Windkraft-Ära gestritten wird: die Abstandsregelung.
Bisher gab es in der Bundesrepublik keine einheitliche Regelung. Während im
Norden zum Teil Abstände zwischen Windrad und Wohnhaus von gerade einmal 400m
zugelassen wurden, waren es bei uns in Baden-Württemberg aller Regel nach
mindestesn 700m. Die Bayern waren da etwas schlauer und hatten sich auf „10H“
verständigt, was bedeutet, dass der Abstand mindestens zehnmal die Höhe des
jeweiligen Windrads sein muss. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht
nunmehr einen einheitlichen Abstand von mindestens 1000m vor, für den auch wir
von Beginn an geworben haben. Zudem sollen die
Windkraftbetreiber an den Kosten des Netzausbaus beteiligt werden, die
ihren Strom in Gebiete mit überlasteten Netzen einspeisen.
Wie immer, gibt es unterschiedliche Sichtweisen. Die
Windkraftindustrie bezeichnet die Regelung als „massiven Schaden“ für den
weiteren Ausbau der Windenergie an Land, der damit sehr eingeschränkt würde und
fürchtet gleichzeitig einen „massiven Arbeitsplatzabbau“. Auf der anderen Seite
sehen sich die Kritiker des Ausbaus bestätigt, dass mit dem Gesetzentwurf mit
dieser klaren Vorgabe die Diskussion über die Abstandsregelung beendet wäre,
gleichzeitig es aber auch zu einer Entlastung gerade ländlicher Gebiete käme. Die
Regelung soll auch für das Re-Powering gelten, d.h. für die Erneuerung
veralteter Anlagen. Und nun beginnt die Diskussion von neuem: Die
Umweltministerkonferenz in der letzten Woche (dreimal „Grün“, je einmal CDU und
SPD) hat unter anderem beschlossen, „dass die Festlegung eines bundesweiten
Abstands zur Wohnbebauung ein falsches Signal für den ohnehin fast zum Erliegen
gekommenen Ausbau der Windenergie an Land darstellt“ und hat die
Bundesregierung dementsprechend aufgefordert, die Vorlage zu ändern. Nun warten
wir ab, was dabei herauskommt.
Unterdessen hat die Rhein-Neckar-Zeitung am 14.11.2019 im
Zusammenhang mit der Berichterstattung über die Abstandsregelung auch über die
„aktuellen Konzentrationszonen für möglliche Windkraftanlagen“ berichtet, zu
denen unverändert auch die „Schriesheimer
Hütte (Schriesheim/Hirschberg)“ gehöre. Eine entsprechende Nachfrage beim Nachbarschaftsverband
Heidelberg-Mannheim über den aktuellen Stand der Dinge hat uns auch diesmal
nicht weitergebracht, denn – wie es heißt – gehe man „aufgrund der genannten
Änderungen (hier wird Bezug genommen auf den Regionalplan) davon aus, dass es
bis zu den nächsten Beschlüssen noch dauern wird.“ Was für uns nichts Anderes
heißt, als weiterhin und unvermindert „hart am Wind“ zu bleiben!