Mit ihrer Gesetzgebung hat die „Grün – Rote“ Landesregierung die Möglichkeiten dafür geschaffen, dass der Nachbarschaftsverband Heidelberg-Mannheim Flächen für Windkraftanlagen ausweisen muss. Dies bedeutet, dass auch in unmittelbarer Nähe zur Gemeinde Hirschberg entsprechende Standorte auszuwählen sind, gleichgültig ob diese Standorte windenergetisch und wirtschaftlich sinnvoll oder von der Bevölkerung gewollt sind.
Bei seinem letzten Monatstreffen befasste sich der CDU-Gemeindeverband Hirschberg eingehend mit diesem Thema.
In sachlicher Diskussion wurde die Vor – und Nachteile des Baus von Windkraftanlagen an der Bergstraße abgewogen. Die Argumente der Bürgerinitiative „Gegenwind“ blieben dabei nicht ohne Einfluss. Über die Infostände der Bürgerinitiative in beiden Ortsteilen und dem großen Zuspruch wurde berichtet.
Diskutiert wurde insbesondere die vorhandene Landschaftssituation: Die Windkraft leistet einen wichtigen Beitrag zur Energiewende. Sie ist, besonders in windreichen Gebieten wie in Norddeutschland, mittlerweile auch ohne Subventionen konkurrenzfähig zu anderen Arten der Stromerzeugung.
Im Einzugsbereich von Hirschberg stellt sich die Situation aber anders dar:
Die Bergstraße ist ein eher windschwaches Gebiet. Die Anlagen müssen deshalb sehr hoch sein, um ausreichend Wind zu „ernten“. Einigkeit bestand bei den Teilnehmern darin, dass man sich – bei allem Verständnis für die Zwänge, die mit der beschlossenen Energiewende verbunden sind, aber frei von Ideologie – auf Standorte mit hohem Windaufkommen konzentrieren sollte. Dies verringert den Subventionsbedarf und damit die Belastung, so die einhellige Meinung. Windkraftanlagen, die am Rande der Wirtschaftlichkeit arbeiten und mit strukturell geringer Energieausbeute, bezahlen die Menschen in der Umgebung dieser Anlagen mit einem großen Verlust an Lebensqualität.
Die Flächen, die nach der aktuellen Planung für den Bau von Windkraftanlagen im vorderen Odenwald ausgewiesen werden sollen, befinden sich in Landschaftsschutzgebieten, in denen bisher selbst der Bau der kleinsten Hütte strikt untersagt war. Sinn und Zweck der Ausweisung eines Landschaftsschutzgebietes ist der Schutz der Pflanzen und Tieren, die in diesem Gebiet leben und erhalten bleiben sollen. Keiner der Teilnehmer konnte nachvollziehen, weshalb ausgerechnet für Windkraftanlagen jetzt eine Ausnahme von diesem Schutzschirm der Landschaftsschutzgebiete gemacht werden soll.
Als bemerkenswert wurde die Tatsache empfunden, dass die vorhandenen Landschaftsschutzgebiete unter einer CDU –geführten Landesregierung ausgewiesen wurden und jetzt, unter einer grün – roten Landesregierung, weitgehende Ausnahmen von dem damit geschaffenen Landschaftsschutz ermöglicht werden sollen.
Wegen ihrer großen Höhe von über 200 m werden die geplanten Windkraftanlagen bis weit in den Odenwald und, noch schlimmer, in das Rheintal sichtbar sein. Das Landschaftsbild der „Blühenden Bergstraße“ wird damit über Generationen hinweg verschandelt. Dazu passen die geringen Abstandsflächen für Windkraftanlagen, die sich nach der Planung der Landesregierung in Baden-Württemberg – im Gegensatz etwa zu Bayern – nicht an der Höhe der Anlagen bemessen und unverhältnismäßig nahe an Siedlungsflächen heranreichen.
Einigkeit bestand in der Diskussion auch darin, dass der tatsächliche Flächenverbrauch für Windkraftanlagen mit seinen massiven Eingriffen in die vorhandene Natur inakzeptabel ist. Die vorhandenen Waldflächen müssen nicht nur für den unmittelbaren Standort, sondern auch für die Erschließungswege zu den Windkraftanlagen großflächig gerodet werden. Die Ausweisung von Bebauungszonen ohne ein Wort zu der Erschließung hierzu zu verlieren, belegt, dass die Planung unvollständig und nicht transparent ist.
Bedenken wurden auch wegen naheliegender Spätfolgen deutlich:
Was passiert, wenn die jetzt bestehende Förderung von Windkraftanlagen ausläuft? Ohne gewaltige Subventionen staatlicherseits werden die Anlagen in den windschwachen Gebieten, wie der vorderen Bergstraße, wirtschaftlich nicht zu betreiben sein. Zu befürchten sind Subventionsruinen auf dem Bergstraßenkamm.
Der CDU – Gemeindeverband sprach sich in der Diskussion einstimmig dafür aus, dass in dem Abwägungsprozess die Nachteile durch die drohenden massiven Eingriffe in Natur und Landschaftsbild schwerer wiegen als die Vorteile aus der relativ geringen und teuren Produktion von Windenergie mit den geplanten Anlagen.
Wenn es so kommen sollte, dass alle oder die große Mehrzahl der Bergstraßengemeinden es ablehnen, Flächen für den Bau von Windkraftanlagen auszuweisen, wird der Nachbarschaftsverband aufgrund des von der Landesregierung gewollten und geplanten Zwangs entscheiden müssen, wo solche Windkraftanlagen gebaut werden. Die ablehnende Haltung der Gemeinden wird dann durch das Gesetzgebungsmerkmal „unzulässige Verhinderungsplanung“ ersetzt. Die Diskussionsteilnehmer waren sich einig, dass eine solche Gesetzgebung mit Bürgernähe nichts zu tun hat und scheindemokratisch ist.
Die Vorgehensweise der Landesregierung wurde entschieden abgelehnt: Gegen ihren mit sachlichen und guten Argumenten begründeten Willen dürfen die Bergstraßengemeinden und ihre Bürgerinnen und Bürger nicht gezwungen werden, Windkraftanlagen auf ihren Gemeindegebieten zuzulassen.
Die Wähler sollten bei der nächsten Landtagswahl beachten, dass die gegenwärtige Gesetzgebung geändert werden muss, um das Landschaftsbild unserer “Blühenden Bergstraße“ so zu erhalten, wie es ist und wie wir es alle wollen.