Das Verwaltungsgericht Darmstadt lehnte am 29.03.1028 den Eilantrag eines Umweltverbands ab, den Bau und Betrieb der fünf Windräder auf dem Stillfüssel bei Wald-Michelbach zu stoppen – das Gericht sah keine Versäumnisse des Regierungspräsidiums Darmstadt hinsichtlich der Prüfung des dortigen Vorhabens, insbesondere in Bezug auf die streng geschützten Vogelarten wie Schwarzstorch und Rotmilan. Wie wir von der BI Siedelsbrunn/Ulfenbachtal erfahren haben, beweisen aktuelle Fotodokumentationen gerade das Gegenteil: Es gibt umfangreiches Foto- und Filmmaterial von Schwarzstorch-Sichtungen in unmittelbarer Nähe zu den Rotoren der Windräder. Der Betreiber der Anlage am Stillfüssel, die ENTEGA in Darmstadt, hatte seinerseits einen Gutachter bestellt, der „keine relevanten Flugbewegungen“ feststellen konnte – wie auch, wenn dieser vom Investor bezahlt wird? Die BI Siedelsbrunn ist letztlich „davon überzeugt, dass die politische Einflussnahme und der gewaltige Zeitdruck (die Erteilung der – vorläufigen – Genehmigung der Anlage am Stillfüssel erfolgte am 31.12.2016) dazu geführt haben, dass das Regierungspräsidium Darmstadt eklatante Ermittlungsdefizite und damit eine fehlerhafte Umweltverträglichkeits-Vorprüfung bewusst in Kauf genommen habe.“ Das ist schlichtweg erbärmlich.
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