894 Unterschriften gegen „Windräder an der Bergstraße“!

In nur einer Woche spontan gesammelt, wurden die Unterschriftslisten Anfang dieser Woche zusammen mit diversen Einspruchsschreiben an Bürgermeister Manuel Just übergeben. Es besteht Einvernehmen darüber, dass die Verwaltung alle Einsprüche – ob schriftlich oder per eMail – an den Nachbarschaftsverband weiterleiten wird, sofern diese nicht direkt an den Nachbarschaftsverband gerichtet worden sind.

 

Bei der letzten Zusammenkunft der Mitglieder der Bürgerinitiative Gegenwind Hirschberg wurde über das weitere Vorgehen gegen das Planungsverfahren des Nachbarschaftsverbandes zur Errichtung von bis zu 11 Windkraftanlagen auf den Vorbergen der Bergstraße zwischen Hirschberg und Schriesheim, zwischen Heiligkreuz, Rippenweier, Ursenbach und Altenbach beraten – insbesondere auch darüber, wie die Aktivitäten nach Beendigung der Einspruchsfrist (16.11.2015) fortgesetzt werden. Die Mitglieder diskutierten auch die Einbindung der Schriesheimer Bürger, da von dort eine Gegenbewegung kaum erkennbar ist – umsomehr, als dass eine konzertierte Aktion mit der Nachbargemeinde aus Hirschberger Sicht unabdingbar erscheint.

 

Die Mitglieder haben auch über die Positionierung der Energiegenossenschaft Hohe Waid eG diskutiert. Wichtig in diesem Zusammenhang war die Feststellung, dass die Energiegenossenschaft, die zu den Befürwortern des umstrittenen Windparks in den sogenannten Konzentrationszonen 9 (Hohe Waid/Hirschberg) und 10 (Zins/Schriesheim) zählt, auch der Eigennutz eine große Rolle zu spielen scheint. So geht aus der Stellungnahme vom 16.10.2015 der in Leutershausen ansässigen Genossenschaft (siehe dortige Homepage) hervor, dass man sich einen eigenen Vorteil in Form von Honoraren und Gewinnen erhofft, indem man die Übernahme der Planung und des Betriebs des Windparks anbietet.

 

Es klingt fast zynisch, wenn dort ausgeführt wird, dass sich die betroffenen Menschen mit der Zeit an die Schäden, Gefahren und Beeinträchtigungen gewöhnen würden, wenn sie über eine Beteiligung am Windpark einen finanziellen Vorteil erwarten können. Wörtlich heißt es in der zitierten Stellungnahme: „Auf einen einfachen Nenner gebracht wirkt beispielsweise das Landschaftsbild nicht mehr so stark eingeschränkt, wenn das Windrad zum Teil „mir gehört“.

 

Die befürchteten Landschaftszerstörungen durch einen ökonomisch höchst zweifelhaften Windpark mit großen Waldrodungen, den Bau großer Zufahrtsstraßen, die Vernichtung eines wichtigen Naherholungsgebietes, die Gefahren für die seltenen und besonders geschützten Tiere und Vögel, die Beeinträchtigungen der Menschen durch Lärm, Infraschall, Schlagschatten etc. ist (leider) nicht mit Geld zu bezahlen – zumal diese Schädigungen auch noch die Generationen nach uns belasten werden.

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