Am 07. Oktober 2016 hatten wir auf dieser Seite darüber berichtet, dass die Schriesheimer Verwaltung auf einem Privatgelände an der Talstraße ein „Gegenwind-Banner der BI‘s Schriesheim und Hirschberg ohne Vorankündigung abgehängt hatte. Nach kurzem „behördlichem“ Intermezzo hat der Eigentümer das Banner wieder installiert – und gleich noch ein zweites dazu gehängt. Dieser erhielt jetzt – nach vier Monaten – eine Auflage des Rhein-Neckar-Kreises, bis spätestens 15.03.2017 dem Baurechtsamt „Baueingabepläne (Lagepläne, Grundriss- Schnitt- und Ansichtspläne) in 3-facher Fertigung über die Gemeinde vorzulegen. Die Pläne müssen der Verfahrensordnung zur Landesbauordnung entsprechen.“ Wie es heißt, wurde „festgestellt, dass Sie (also der Eigentümer) auf dem vorgenannten Grundstück ohne Genehmigung 2 Werbebanner errichtet“ haben. Mit der Auflage soll überprüft werden, ob die Anbringung des Banners „nach den öffentlich-rechtlichen Vorschriften zulässig ist.“ Der betroffene Eigentümer hat sich inzwischen gegen diese Attacke gewehrt, die ohne Zweifel von der Schriesheimer Verwaltung initiiert worden ist. Liegen in Schriesheim schon die Nerven blank? Ausnahmsweise bleiben wir einmal in diesem Falle „hart am Wind.“
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Gegenwind Hirschberg