Kurz zusammengefasst…..

Mit einer Rundmail wandte sich am 17. Januar 2017 unser Umweltminister Franz Untersteller („Die Grünen“) an s/einen „Verteiler“, um den Empfängern (die uns unbekannt) die frohe Botschaft zu übermitteln, dass „das Jahr 2016….ein Rekordjahr beim Ausbau“ der Windkraft war. Insgesamt seien „120 Anlagen ans Netz gegangen“, die wohl doppelt so viel gewesen seien wie im Jahr zuvor. Und weiter heißt es: „In der Regierungszeit von Winfried Kretschmann wurde damit die installierte Leistung in Baden-Württemberg mehr als verdoppelt. Und der Trend hält an: 2016 konnten 194 Genehmigungen für Windkraftanlagen verzeichnet werden. Insgesamt sind damit weitere 209 Windkraftanlagen mit einer Leistung von fast 650 Megawatt bereits genehmigt, die aktuell noch nicht in Betrieb sind. Weitere 173 Anlagen mit über 500 Megawatt befinden sich zudem im laufenden Verfahren.“ Wir wollen Herrn Untersteller nicht unterstellen, dass er („Euer Franz“) etwas Falsches geschrieben hat, deshalb wissen wir spätestens jetzt, was (noch) auf uns zukommt. Damit ist auch klar, dass der Widerstand gegen die weiteren Ausbaupläne von Tag zu Tag größer wird.

Die Rhein-Neckar-Zeitung berichtete Mitte letzter Woche über „Kritische Fragen der Bürgerinitiative Gegenwind im Schriesheimer Gemeinderat.“ Zu Recht hatte die BI Gegenwind Schriesheim Bürgermeister Höfer („Die Grünen“) vorgeworfen, sich in der Diskussion mit dem Nachbarschaftsverband  zum Thema „Windkraft auf Schriesheimer Gemarkung“ nicht klar positioniert zu haben. Es besteht weiterhin der Eindruck, dass Höfer mit seiner Wortmeldung auf der letzten Sitzung Ende November 2016 die Windkraftindustrie eher ermunterte, Schriesheim nicht außer Acht zu lassen: Vielleicht könnte es ja etwas werden – mit seinen „drei bis fünf Windrädern“, die aus seiner Sicht „nötig“ wären, damit „Schriesheim auf eigener Gemarkung wenigstens den eigenen Strombedarf decken kann.“

Unterdessen hat das Regierungspräsidium Stuttgart die (zunächst vermutete) „Ausnahmegenehmigung vom Tötungs-verbot beim Rotmilan“ (wir haben darüber berichtet) für das Windkraftprojekt der EnBW „GP-01 Adelberg“ nicht erteilt. Damit dürfte das Projekt gescheitert sein. Leider sieht es in anderen Schurwald-Windkraftstandorten nicht so gut aus. Auch andere Genehmigungsbehörden verfahren anders. Es sollte also erreicht werden, dass Bundesumweltministerin Hendricks ihre Pläne aufgibt, das Tötungsverbot in §44 Bundesnaturschutzgesetz zugunsten der Windenergielobby weiter aufzuweichen.

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