Die Drucksache 16/317 vom 15.08.2016 des Landtags von Baden-Württemberg nimmt Stellung zu einem Antrag der SPD-Fraktion, die über den weiteren Ausbau der Windenergienutzung in BW informiert werden wollte. Demnach lag der Anteil der Windenergie an der Bruttostromerzeugung im Kalenderjahr 2015 bei 1,3% (2014 bei 1,2% und 2013 bei 1,1%). Am Verbrauch gemessen lag der Anteil der Windenergie bei lediglich 0,8% – in 2014 und 2013 lag dieser noch bei 0,9%, d.h. dass der Verbrauchsanteil trotz erhöhter Anzahl von Windrädern rückläufig ist, denn: in den Jahren 2013 bis 2015 sind in BW insgesamt 72 Windräder neu in Betrieb genommen worden, hinzu kommen im ersten Halbjahr 2016 noch 66 Neuinstallationen. Weiter heißt es, dass sich derzeit 265 Windkraftanlagen „in laufenden Genehmigungsverfahren“ befinden. Wie von uns bereits geschrieben, sollen bis 2020 insgesamt 1200 Windräder 10% unseres Stromverbrauchs „sichern“ – das wird spannend.
Unklar scheint weiterhin die Frage nach der Abstandsregelung. Aus dem Koalitionsvertrag ist zu deuten, dass für künftige Windkraftanlagen ein Mindestabstand von 1000 Metern zu Wohnbebauung gelten soll(te). Umweltminister Untersteller („Die Grünen“) weicht nunmehr zu diesem Thema aus und gibt zu bedenken, dass es sich „bei den Vorsorgeabständen..….um sogenannte weiche Tabuzonen“ handele, „die über den nach Immissionsschutzrecht notwendigen Mindestabstand (harte Tabuzone) hinausgehen.“ Im Grunde geht es offenbar darauf hinaus, dass jeder „kommunale Planungsträger“ – also jede Gemeindeverwaltung – mittels der jeweils erforderlichen Baugenehmigung über den Mindestabstand zu entscheiden hat. Damit bleibt der Windenergieerlass vom 09. Mai 2012, mit dem die Abstandsempfehlung von 700 Metern festgelegt wurde, unverändert gültig – alles klar? Abschließend heißt es in der Drucksache 16/317: „Die Landesregierung hat der Windenergienutzung vonseiten des Landes eine klare Perspektive eröffnet und wird die verantwortungsbewusste Nutzung ihrer Potenziale weiter befördern.“ Auch die BI Gegenwind wird ihre Potenziale weiterhin nutzen und bleibt damit unvermindert „hart am Wind“.